Zertifikatpflicht in den Jugendtreffs

Der Bundesrat befindet in unregelmässigen Abständen, je nach epidemiologischer Lage über Anpassungen. Die neusten Regelungen gelten ab 13. September 2021. Was gilt für uns per sofort, was müssen wir umsetzten?:

  • Die neue Zertifikatspflicht gelten auch für die Jugendtreffs
  • Ab 16 Jahren muss ein Zertifikat vorgewiesen werden beim Eingang des Jugendtreffs.
  • Die Jugendlichen mit Zertifikat dürfen dann auch auf die Covid-Schutzmassnahmen (Masken tragen) verzichten. Dies gilt auch für u16 Jugendliche mit einem der 3G’s.
  • Auf dem Vorplatz des Jugendtreffs gilt die Zertifikatspflicht nicht.
  • Das Contact Tracing und sitzend konsumieren bleibt bestehen.

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