Der Bundesrat befindet in unregelmässigen Abständen, je nach epidemiologischer Lage über Anpassungen. Die neusten Regelungen gelten ab 13. September 2021. Was gilt für uns per sofort, was müssen wir umsetzten?:
- Die neue Zertifikatspflicht gelten auch für die Jugendtreffs
- Ab 16 Jahren muss ein Zertifikat vorgewiesen werden beim Eingang des Jugendtreffs.
- Die Jugendlichen mit Zertifikat dürfen dann auch auf die Covid-Schutzmassnahmen (Masken tragen) verzichten. Dies gilt auch für u16 Jugendliche mit einem der 3G’s.
- Auf dem Vorplatz des Jugendtreffs gilt die Zertifikatspflicht nicht.
- Das Contact Tracing und sitzend konsumieren bleibt bestehen.